Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endverbraucher
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
§ 2 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 3 Preise und Zahlung
- In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und 
 Verpackungskosten) enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren
 Preisen (nicht) enthalten.
- Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig 
 genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei
 schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
- Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb 
 von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen (Alternativen: „ … ist der
 Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar“ oder „
 … ist der Kaufpreis bis zum – konkretes Datum – zahlbar“).
 Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz
 p. a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren
 Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren
 Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns
 nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht
 oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
*) Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis auf der Vorseite und die Anmerkungen im Anhang 1! Bei der Nutzung der AGB im Fernabsatz sind zusätzliche Regelungen (z. B. Widerrufs- und Rückgaberecht) zu beachten.
§ 5 Lieferzeit
- Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart 
 wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich
 unverbindliche Angaben.
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die 
 rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
 Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
 vorbehalten.
- Der Besteller kann 2 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
- Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft 
 sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch
 entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt
 zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller
 bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der
 verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger
 entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer
 zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den
 Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
- Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur 
 vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
- Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf
 ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
 Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen
 Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu
 versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter).
 Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der
 Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das
 Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich
 in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand
 gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der
 Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
 außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten,
 haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
- Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den 
 Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall
 setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der
 umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht
 gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum
 an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache
 zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
 Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in
 der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache
 anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig
 Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder
 Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen
 den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die
 ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen
 einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf 
 Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden
 Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
- Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen 
 Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als
 verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen
 Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend,
- Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller 
 und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach
 unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet
 oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren
 öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur
 Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der
 gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt
 sind.
- Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch 
 Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch
 berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu
 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und
 die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den
 Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des
 Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller
 ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten
 Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der
 Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes
 ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die
 Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl
 Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt
 vom Vertrag erklären.
- Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des 
 Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung
 fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das
 Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden
 Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon
 unberührt.
- Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der 
 nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an
 Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder
 vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder
 unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der
 Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle
 Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
 Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder
 unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder
 Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie
 abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden,
 die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit
 beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir
 allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich
 von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
- Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit 
 verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher
 Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des
 Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir
 haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag
 verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen
 Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im
 Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen
 Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die
 gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen
 Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
- Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur 
 des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung
 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
 Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
 Erfüllungsgehilfen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab 
 Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in
 AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut –
 beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien
 gebraucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese
 Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit
 keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 8 Sonstiges
- Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien 
 unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
 des UN-Kaufrechts (CISG).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder 
 werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen
 hiervon unberührt.
Anhang 1:
Anmerkungen
Transparenzgebot
Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.
Gewährleistungsfristen
Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:
Bewegliche Sachen außer Baumaterialien
– neu, Käufer ist Verbraucher = 2 Jahre
– neu, Käufer ist Unternehmer = 1 Jahr
– gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 1 Jahr
– gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine
Baumaterialien (sofern eingebaut)
– neu 5 Jahre
– gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 1 Jahr
– gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine
unbebaute Grundstücke
keine
Bauwerke
– Neubau 5 Jahre
– Altbau keine
Mängelanzeigepflicht
Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.
Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung
Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.
Beschränkung auf Nacherfüllung
Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.
Haftungsbeschränkungen
Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.
Höhe der Verzugszinsen
Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz.
Unter https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Bundesbank/Zinssaetze/basiszinssatz.html können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.
